Seit seiner Gründung 1983 ist das Hunger Projekt Schweiz aufgrund seines gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit. Freiwillige Geldleistungen zu Gunsten unseres Vereins sind in sämtlichen Kantonen und beim Bund aufgrund der jeweiligen steuerlichen Bestimmungen abziehbar.
Hier ist eine aktuelle gesamtschweizerische Übersicht:
Seit seiner Gründung 1983 ist das Hunger Projekt Schweiz aufgrund seines gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit. Freiwillige Geldleistungen zu Gunsten unseres Vereins sind in sämtlichen Kantonen und beim Bund aufgrund der jeweiligen steuerlichen Bestimmungen abziehbar.
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